Allgemeine Geschäftsbedingungen Bezorgfiets

1. Definitionen

Deelfiets Nederland: Das Privatunternehmen mit beschränkter Haftung Deelfiets Nederland B.V. mit Sitz in Zwolle, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 82854009.

Mieter: Die Person, die den Mietvertrag mit Deelfiets Nederland abschließt.

Benutzer/Nutzer: Die Person, die das Lieferfahrrad mit Zustimmung des Mieters nutzt.

Die definierten Begriffe werden sowohl im Singular als auch im Plural verwendet. Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.

2. Die Vereinbarung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge von Bezorgfietsen (Lieferfahrrad) van Deelfiets Nederland.
  2. Etwaige vom Mieter verwendete Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausdrücklich nicht anwendbar und werden von Deelfiets Nederland abgelehnt.
  3. Die Annahme und Bereitstellung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch und an den Mieter erfolgt, wenn der Mieter das Online-Registrierungsformular auf der Website von Deelfiets Nederland ausfüllt.
  4. Der Vertrag zwischen Deelfiets Nederland und dem Mieter kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot annimmt oder wenn Deelfiets Nederland auf Wunsch des Mieters mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat.
  5. Der Mieter ist dafür verantwortlich, Änderungen der Daten, die Deelfiets Nederland bekannt sind, wie z. B. Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, zu melden.
  6. Wenn Deelfiets Nederland in einem geeigneten Fall eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht strikt anwenden darf, stellt dies keinen Verzicht auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

3. Rückerstattung, Änderung und Zahlung

  1. Der Mieter schuldet Deelfiets Nederland den zuvor vereinbarten monatlichen Mietbetrag und die Nebenkosten. Alle genannten Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Deelfiets Nederland ist berechtigt, den Mietpreis zu ändern, ohne dass dies den Mieter zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Preisänderungen werden einen Monat nach ihrer Bekanntgabe durch Deelfiets Nederland an den Mieter wirksam. Aus dem Gesetz resultierende Preisänderungen, wie beispielsweise die Erhöhung der Mehrwertsteuer, können sofort umgesetzt werden.
  3. Deelfiets Nederland zieht jeden Monat im Voraus die Miete und die Nebenkosten für den kommenden Monat vom Bankkonto des Mieters ein. Der Mieter ist verpflichtet, Deelfiets Nederland zu diesem Zweck eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
  4. Der Mieter kann wählen, ob er die Miete pauschal über eine Mietdauer von mindestens 6 Monaten zahlen möchte. In diesem Fall erhält der Mieter einen Rabatt von 5 % auf den Gesamtmietbetrag.
  5. Wenn Deelfiets Nederland aufgrund eines Fehlbetrags des Mieterguthabens nicht in der Lage ist, den Betrag einzuziehen, gerät der Mieter sofort in Verzug. Der Mieter schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen und haftet außerdem für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Einziehung des Deelfiets Nederland geschuldeten Betrags.

4. Folge

  1. Deelfiets Nederland verpflichtet sich gegenüber dem Mieter, das/die Lieferfahrrad(e) wie vereinbart zur Verfügung zu stellen.
  2. Das bzw. die Lieferfahrräder werden an die im Anmeldeformular angegebene Lieferadresse geliefert.
  3. Deelfiets Nederland füllt das Ausstellungsformular gemeinsam mit dem Mieter aus. Darin wird der Zustand des Fahrrads und eventueller Zubehörteile angegeben. Sowohl Deelfiets Nederland als auch der Mieter unterzeichnen das Formular bei der Lieferung.

5. Pflichten des Mieters und Nutzers

  1. Dem Mieter steht es frei, ein Lieferfahrrad zu nutzen, das im Rahmen der Vereinbarung an den/die Nutzer(n) gemietet wurde. Der Mieter ist verpflichtet, die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen dem/den Nutzer(n) in gleicher Weise aufzuerlegen und die Einhaltung durch den/die Nutzer zu überwachen. Der Mieter bleibt gegenüber Deelfiets Nederland für die Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.
  2. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Absatz 1 dürfen die Lieferräder nicht vermietet, untervermietet, verliehen, in Gebrauch genommen, veräußert oder belastet werden.
  3. Das/die Lieferfahrräder dürfen/dürfen nur entsprechend seiner Art und seinem Verwendungszweck verwendet werden. Das/die Lieferfahrrad(e) und das Zubehör (einschließlich der Schlüssel) müssen sorgfältig behandelt werden. Es ist verboten, das/die Lieferfahrrad(e) auf einem Gelände zu verwenden, für das das/die Lieferfahrräder nicht geeignet ist/sind. Der Akku muss ordnungsgemäß und an einem sicheren Ort aufgeladen werden, um Überhitzung und/oder Brandgefahr zu vermeiden.
  4. Der Mieter muss das Lieferfahrrad bzw. die Lieferfahrräder in demselben Zustand zurückgeben, in dem er das Lieferfahrrad bzw. die Lieferfahrräder erhalten hat. Es ist nicht gestattet, selbst Änderungen am/an den Lieferfahrrädern vorzunehmen, wie z. B. an einem Gepäckträger oder einem Kindersitz. Das Verbringen eines Lieferfahrrads an einen anderen Ort ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Deelfiets Nederland ist nicht gestattet.
  5. Liegt ein Mangel an einem Lieferfahrrad vor, darf das Lieferfahrrad nicht weiter gefahren werden, wenn dadurch der Mangel verschlimmert würde. Mieter und Nutzer sind dann verpflichtet, die Anweisungen in Artikel 6 zu befolgen.
  6. Jedes Lieferfahrrad muss stets durch die korrekte und ordnungsgemäße Verwendung der von Deelfiets Nederland bereitgestellten Schlösser vor Diebstahl geschützt werden.
  7. Wenn der Schlüssel zum Fahrradschloss und/oder der Schlüssel zum Batterieschloss verloren geht, muss dies Deelfiets Nederland gemeldet werden und Deelfiets Nederland stellt eine Kopie des Schlüssels zur Verfügung. Es fallen Kosten an. Es ist untersagt, zusätzliche Schlüssel selbst anfertigen zu lassen.

6. Service, Wartung und Einweisung für Mieter und Nutzer

  1. Deelfiets Nederland kümmert sich nach eigenem Ermessen um die regelmäßige Wartung des/der Lieferfahrrad(s).
  2. Deelfiets Nederland ist befugt, den Zustand des/der Lieferfahrräder zu überprüfen und kann Änderungen vornehmen. Mieter und Nutzer sind zur Mitwirkung bei Inspektionen, Änderungen und Kontrollen verpflichtet.
  3. Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts eines Lieferfahrrads muss der Mieter Deelfiets Nederland innerhalb von 24 Stunden informieren und alle angemessenen Anweisungen von Deelfiets Nederland befolgen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, bei der Einreichung eines Berichts (durch Deelfiets Nederland) mitzuwirken und Folgendes einzureichen: Ausgefülltes, von allen Beteiligten unterzeichnetes Schadensformular, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde, und Bereitstellung aller Informationen an Deelfiets Nederland und seinen Versicherer.
  4. Der Mieter darf ein Lieferfahrrad nur mit Genehmigung von Deelfiets Nederland von einem Dritten reparieren lassen.
  5. Deelfiets Nederland wird die Ursache des Mangels oder Schadens beurteilen und das Lieferfahrrad reparieren, es sei denn, dies ist vernünftigerweise nicht zumutbar. Wenn das Lieferfahrrad nicht sofort repariert werden kann, wird sich Deelfiets Nederland innerhalb von 48 Stunden mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Austausch des Lieferfahrrads zu vereinbaren. Der Mieter kann aus diesem Zeitraum keine Rechte herleiten. Der Umtausch erfolgt nur an der vom Mieter im Anmeldeformular angegebenen Adresse. Der Umtausch ist kostenlos.
  6. Die regelmäßige Wartung des Lieferfahrrads liegt in der Verantwortung von Deelfiets Nederland. Liegt jedoch nach Ansicht von Deelfiets Nederland ein Mangel oder Schaden vor, der auf eine unvorsichtige Nutzung durch oder im Namen des Mieters zurückzuführen ist, werden die Kosten für Wartung, Reparatur, Austausch oder sonstiges vom Mieter getragen. Diese Kosten werden dem Mieter dann von Deelfiets Nederland in Rechnung gestellt.
  7. Im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Lieferfahrrads durch den Mieter ist Deelfiets Nederland berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der sofortigen Beschlagnahmung des Lieferfahrrads/der Lieferfahrräder, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtungen des Mieters verloren gehen. Unter unsachgemäßer Nutzung versteht man in jedem Fall: Nutzung entgegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzung entgegen der normalen Nutzung eines Lieferfahrrads, beispielsweise Nutzung unter Einfluss von Betäubungsmitteln wie Alkohol und/oder Drogen, Fälle von Verkehrsverstößen, Fahrlässigkeit o.ä Mangel an normaler Pflege.
  8. Deelfiets Nederland wird das Lieferfahrrad nur dann umtauschen oder reparieren, wenn der Mieter zu diesem Zeitpunkt alle finanziellen Verpflichtungen aus der Vereinbarung erfüllt hat

7. Schäden, Verlust, Diebstahl und Haftung

  1. Die Nutzung eines Lieferfahrrads erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko.
  2. Deelfiets Nederland überprüft jedes Lieferfahrrad während der Wartung und Rückgabe auf etwaige Schäden (einschließlich Diebstahl oder Verlust des Lieferfahrrads und/oder von Teilen). Wenn ein Lieferfahrrad beschädigt zu sein scheint, wird davon ausgegangen, dass dieser Schaden vom Mieter oder im Namen des Mieters (einschließlich des/der Benutzer(s)) verursacht wurde. Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz trägt der Mieter, es sei denn, der Mieter weist nach, dass der Schaden bereits bei Vertragsbeginn bestand oder ansonsten von Deelfiets Nederland getragen werden müsste.
  3. Im Falle eines Diebstahls erhebt Deelfiets Nederland eine Selbstbeteiligung von 250 € pro Lieferrad und 250 € pro Batterie. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz kann nur geltend gemacht werden, wenn der Originalschlüssel an Deelfiets Nederland übergeben wird. Wenn der Originalschlüssel nicht an Deelfiets Nederland zurückgegeben werden kann, wird dem Mieter der volle Betrag für das Lieferfahrrad inklusive Batterie in Höhe von 1.818 € in Rechnung gestellt.
  4. Der Mieter wird gesperrt und kann kein neues Lieferfahrrad mehr nutzen, wenn der betreffende Mieter zweimal gestohlen wurde.
  5. Wird das Lieferfahrrad nach einer Diebstahlanzeige wiedergefunden, werden dem Mieter anstelle der Selbstbeteiligung 100 € Bearbeitungs- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
  6. Wenn ein Lieferfahrrad in einem Fahrraddepot abgeholt werden muss, berechnet Deelfiets Nederland dem Mieter hierfür eine Gebühr von 100 €.

8. Dauer und Beendigung

  1. Der Erstvertrag wird für einen festen Zeitraum von 6 Monaten abgeschlossen. In diesem Zeitraum ist keine vorläufige Kündigung möglich.
  2. Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verlängert sich der Vertrag automatisch zu einem Vertrag auf unbestimmte Zeit und es gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat für den Mieter und Deelfiets Nederland.
  3. Deelfiets Nederland kann den Vertrag auch ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein und unbeschadet aller ihm zustehenden Rechte, wenn:
    1. Der Mieter ist mit der Vereinbarung in Verzug;
    2. der Mieter wurde für zahlungsunfähig erklärt oder dem Mieter wurde ein (vorläufiger oder sonstiger) Zahlungsaufschub gewährt;
    3. Es treten Umstände ein, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich ist oder eine unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags von Deelfiets Nederland nicht erwartet werden kann.
  4. Während der in Absatz 2 genannten Kündigungsfrist schuldet der Mieter die vereinbarte monatliche Gebühr. Innerhalb der Kündigungsfrist wird Deelfiets Nederland den Mieter kontaktieren, um die Rückgabe des Lieferfahrrads/der Lieferfahrräder zu besprechen. Das bzw. die Lieferfahrräder müssen spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist zurückgegeben werden. Der Mieter wird bei der Rückgabe des/der Lieferfahrrad(s) uneingeschränkt mit Deelfiets Nederland kooperieren.
  5. Endet der Vertrag auf der Grundlage von Absatz 3 vor Ablauf des in Absatz 1 oder 2 genannten Zeitraums, hat Deelfiets Nederland Anspruch auf Rückerstattung der verbleibenden Mietzeiten in diesem Zeitraum.

9. Abholung des Fahrrades

  1. Bei der Annahme des Fahrrads prüft Deelfiets Nederland den Zustand des Fahrrads und etwaigen Zubehörs und vergleicht ihn mit dem Zustand der Fahrräder und etwaigen Zubehörs, wie im Ausstellungsformular angegeben. Der Zustand des Fahrrads und etwaigen Zubehörs wird auf dem Abholformular vermerkt. Es wird vermutet, dass Abweichungen im Zustand des Fahrrads und/oder etwaigen Zubehörs vom Mieter (zu dem auch der Nutzer zählt) verursacht wurden. Deelfiets Nederland und der Mieter unterzeichnen beide das Aufnahmeformular. Deelfiets Nederland ist berechtigt, dem Mieter die Kosten der registrierten Abweichung vom Zustand des Fahrrads und etwaigen Zubehörs in Rechnung zu stellen.

10. Änderungen

  1. Deelfiets Nederland ist berechtigt, den Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
  2. Die Änderungen treten zwei (2) Wochen nach ihrer Bekanntgabe oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, wenn dies in der Bekanntmachung angegeben ist, es sei denn, es ist eine andere gesetzliche Frist erforderlich, die dann Anwendung findet.
  3. Die Bestimmungen des vorherigen Absatzes gelten nicht:
    1. Wenn die Änderung ausschließlich zugunsten des Mieters erfolgt;
    2. Wenn die Änderung nach vernünftigem Ermessen keine Auswirkungen auf die (Rechts-)Position des Mieters hat;
    3. Wenn dem Mieter die Möglichkeit geboten wird, die Änderungen abzulehnen;
    4. Sofern die Änderungen bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, etwa die Anpassung der Anzahl der Fahrräder oder der Anforderungen an die ordnungsgemäße Nutzung.
    5. Wenn die Änderung von der Regierung vorgeschrieben wird.

11. Anwendbares Recht

Für den Mietvertrag gilt ausschließlich niederländisches Recht. Alle Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht vorgelegt, in dessen Bezirk sich der Standort von Deelfiets Nederland befindet.